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Bestattungsarten - Bestattungen Muss in Asbach

Wir helfen Ihnen, die richtige Art der Bestattung zu wählen! 

Hat der Verstorbene keinen Hinweis zu der gewünschten Art seiner Bestattung hinterlassen, kann es für Angehörige sehr schwer sein, sich zu entscheiden. Auf dieser Seite geben wir Ihnen einen Überblick über die herkömmlichen Bestattungsarten und Informationen zu diesen. 

In einem persönlichen Gespräch erläutern wir Ihnen gerne die Vor- und Nachteile und helfen Ihnen, eine Entscheidung zu treffen.

Erdbestattung

Die häufigste Form der Bestattung in Deutschland ist die traditionelle Erdbestattung in einem Sarg. In unserer Gegend können Sie grundsätzlich zwischen zwei Grabarten entscheiden: Wahlgrab oder Reihengrab. Beim Wahlgrab können die Lage und die Größe nach Friedhofssatzung ausgesucht werden. Beim Reihengrab ist dies nicht möglich. Der Erwerb des Nutzungsrechts an einer Grabstelle ist auf einen bestimmten Zeitraum begrenzt. Die Erdbestattung bedarf keiner besonderen Willenserklärung zu Lebzeiten des Verstorbenen.

Anonyme Erdbestattung

Vor allem in städtischen Gebieten wird die Anonyme Erdbestattung in letzten Jahren immer häufiger gewählt. Der Verstorbene wird auf einem Gemeinschaftsfeld beigesetzt.

Hinweise, wer wo begraben ist, gibt es hier nicht.

Feuerbestattung 

Bei dieser Bestattungsart wird der Sarg mit dem Verstorbenen zu einem Krematorium überführt und dort eingeäschert. Die verbliebene Asche wird anschließend in einer Urne aufbewahrt und in einem Grab oder Urnenfeld beigesetzt. Eine Beisetzung kann frühestens am vierten Werktag nach der Einäscherung erfolgen. Die Entscheidung ob Erd- oder Feuerbestattung ist in erster Linie eine Glaubensfrage. Im Islam ist zum Beispiel nur die Erdbestattung erlaubt. Die Katholische Kirche gestattet erst seit 1964 diese Form der Bestattung.

Seebestattung 

Bei einer Seebestattung wird die Urne nach der Einäscherung  außerhalb der 3 Meilen Zone dem Meer übergeben. Die Angehörigen können auf Wunsch die Seebestattung begleiten. Nach erfolgter Beisetzung auf See erhalten die Angehörigen eine Seekarte mit genauen Angaben, wo die Urne dem Meer übergeben worden ist. Bei der Seebestattung gelten grundsätzlich die gleichen Bedingungen wie bei der Feuerbestattung: Der Verstorbene muss zu Lebzeiten eine handschriftliche Willenserklärung mit dem entsprechenden Inhalt hinterlassen haben. In Ausnahmefällen können auch die nächsten Angehörigen eine solche Willensbekundung abgeben. Eine Seebestattung muss behördlich genehmigt werden. Dazu ist es notwendig nachzuweisen, das der Verstorbene zu Lebzeiten eine besondere Beziehung zur See hatte.

Körperspende

Bei der Körperspende wird der Leichnam kurz nach dem Tod an die Wissenschaft übergeben. Angehende Ärzte beschäftigen sich im Bereich der Anatomie und Zellbiologie mit dem Aufbau des menschlichen Körpers. Die Körperspende gilt nicht als Bestattung im herkömmlichen Sinne.