Rufen Sie uns an! Tel. 02683 42695
Verstirbt Ihr Angehöriger zu Hause, so muss in jedem Falle ein Arzt benachrichtigt werden.
In der Regel ist dies der Hausarzt des Verstorbenen. Sollte der Hausarzt nicht erreichbar sein, so wenden Sie sich an den zuständigen Notarzt oder Bereitschaftsarzt (siehe Tageszeitung, Mitteilungsblatt, etc.). Der Arzt stellt dann die notwendigen Dokumente (Todesbescheinigung, etc.) aus, welche für die weiteren Schritte notwendig sind.
Falls Sie keinen Arzt ausfindig machen können, rufen Sie uns an! Wir helfen Ihnen weiter.
Verstirbt Ihr Angehöriger im Krankenhaus oder im Seniorenheim, so wird ein zuständiger Arzt in der Regel durch das Pflegepersonal informiert.
Nachdem der Arzt die Todesbescheinigung ausgestellt hat, sollten Sie sich an einen erfahrenen und qualifizierten Bestatter wenden.
Benachrichtigen Sie deshalb Bestattungen Muss in Asbach, wir sorgen für die fachgerechte Versorgung Ihres Angehörigen, sowie die Überführung des Leichnams in eine zugelassene Unterkunft.
Alle weiteren Schritte, die Unsererseits und Ihrerseits zu erledigen sind, werden in einem ausführlichen Beratungsgespräch bei Ihnen oder in unserem Hause besprochen.
Folgende Formulare des Verstorbenen werden benötigt:
Müssen Mitgliedschaften in Vereinen, Versicherungen und Dienstleistungen (wie Lebensmittel, "Essen auf Räder", etc.) des Verstorbenen gekündigt werden?
Wir übernehmen dies für Sie!
Fragen, die im Laufe des Beratungsgespräches aufkommen
Sollen Zeitungsanzeigen geschaltet werden?
Welche Angehörigen werden mit Trauerkarten benachrichtigt?
Welche Bestattungsart soll gewählt werden?
Wie soll die Trauerfeier gestaltet sein?
Wenn Sie im Vorfeld noch keine Entscheidung treffen möchten, ist das kein Problem. Gerne sprechen wir diese und alle weiteren Fragen Schritt für Schritt mit Ihnen in einem persönlichen Termin durch.